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Erstellung von Energieausweisen

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Erstellung von Energie­ausweisen

Der Energieausweis ist grundsätzlich beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen und Häusern erforderlich, seit Mai 2021 auch für Makler.

Seit Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzt GEG im November 2020 sind Hauseigentümer außerdem dazu verpflichtet, bei neu ausgestellten Verbrauchsausweisen detailliertere Angaben zur energetischen Bewertung des Gebäudes zu machen. Das kommt nicht nur Eigentümern, sondern auch Käufern zugute. Der Energieausweis enthält damit noch mehr Informationen, die den Energieverbrauch transparenter und Einsparpotenziale deutlicher machen sowie den Ausweis selbst eine noch größere Bedeutsamkeit als Gütesiegel für die energetische Qualität des Gebäudes geben.

Diese Energieausweise stellt Der Immo Gutachter für Sie aus

Verbrauchs­orientierter Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Basis der verbrauchten Heizenergie der letzten 3 Jahre berechnet, bereinigt um witterungsbedingte Faktoren. Ihr Energieausweis von Der Immo Gutachter gilt für Wohngebäude, unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten.

Bedarfs­orientierter Energieausweis

Der bedarfsorientierte Energieausweis wird auf Basis der Gebäudedaten berechnet. Dabei fließen individuelle Verbrauchsverhalten nicht in die Kalkulation ein. Ihr Energieausweis von Der Immo Gutachter gilt für Wohngebäude mit bis zu 25 Wohneinheiten.